Die Vorteile
Anerkennung und manche handfeste Vorteile: Der Engagementnachweis, die Jugendleiter*in-Card (JuLeiCa) und die Ehrenamtskarte sind Ausweise für freiwillig Engagierte. Lest nach, was sich dahinter verbirgt.

Der Engagementnachweis
Eine Art „Arbeitszeugnis“, das dein Vorstand über deine ehrenamtliche Tätigkeit ausstellt: das ist der Engagementnachweis. Er bescheinigt alle Fakten rund um deine Tätigkeit: das Tätigkeitsfeld, deine Wochenstunden, deine erworbenen Qualifikationen. Und auch, über welche besonderen Geschicke und Talente du verfügst.
Das Dokument soll Dir bei Bewerbungen jeglicher Art als Referenz helfen. Denn Personalentscheidungen werden zunehmend auch mit Blick auf soziales Engagement getroffen. Außerdem ist es eine offizielle Anerkennung deines Vereins an dein Engagement.
Alle aktuell und ehemals (!) Engagierten aus Sportorganisationen und Mitgliedsorganisationen des LSB NRW haben ein Anrecht auf Ausstellung des Engagementnachweises.

Die Ehrenamtskarte
Sie ist eine Wertschätzung für Menschen, die sich überdurchschnittlich engagieren: die Ehrenamtskarte. Eingeführt von der Landesregierung NRW zusammen mit Städten, Kreisen und Kommunen wird sie von der jeweiligen Stadt herausgegeben. Mit der Ehrenamtskarte erhaltet ihr vergünstigte Eintritte in Kinos, Theatern, Museen, Bädern oder Thermen. Auch Einzelhandelsgeschäfte machen mit: Sportausstatter sind in manchen Städten dabei, die Stadtparfümerie Pieper, viele Apotheken, aber auch Boutiquen, Friseure, Restaurants. Eine Liste der teilnehmenden Geschäfte und Dienstleister findet ihr im Internet, ebenso Infos zur Beantragung.

Jugendleiter*in-Card
Die Jugendleiter*in-Card (JuLeiCa) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber*innen. Zusätzlich soll die JuLeiCa die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.
Die Juleica erhalten Jugendleiter*innen im Sinne des § 73 Achtes Buch des Sozialgesetzbuchs – Kinder und Jugendhilfe (SGB VIII). Voraussetzung ist, dass sie für einen freien oder öffentlichen Träger der Jugendhilfe tätig sind. Die Sportjugend NRW ist berechtigt, Jugendliche gemäß der inhaltlichen Vorgaben der Juleica zu qualifizieren.
Infos zu JuLeiCa erhältst du bei deinem Kreis- oder Stadtsportbund oder bei der Sportjugend NRW.